Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kooperation unter der Bezeichnung languagelinkx® für Auftraggeber

I. Vorbemerkungen

1.
Die Kernkompetenz der Kooperationspartner der Kooperation organisierender Dolmetscher mit der Bezeichnung „languagelinkx®“ (im Folgenden kurz: Kooperation languagelinkx® oder nur languagelinkx® oder auch als Auftragnehmer bezeichnet) liegt in der Abwicklung von Dolmetschprojekten und der Vermittlung, Organisation und Leitung von Dolmetscherteams.

2.
Alle eingehenden Anfragen für einen Dolmetschauftrag erhalten eine Identifikationsnummer, unter welcher dieser Auftrag – nachstehend allgemein als Projekt bezeichnet – in allen Korrespondenzen und Rechnungen geführt wird.

3.
Ein organisierender Dolmetscher der Kooperation languagelinkx® ist im Rahmen eines Projekts alleiniger Ansprechpartner gegenüber seinem Auftraggeber und dem von dem organisierenden Dolmetscher unter Vertrag genommenen Dolmetscherteam.Die Kooperationspartner der Kooperation languagelinkx® sind mit vielen Jahrzehnten Berufserfahrung selbst Dolmetscher sowie professionelle organisierende Dolmetscher.

4.
Aus der Kooperation organisiert der sogenannte organisierende Dolmetscher das beauftragte Projekt uneingeschränkt als Angebotssteller, Auftragnehmer und somit als Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber sowie gegenüber dem von dem organisierenden Dolmetscher engagierten Dolmetscherteam. Der organisierende Dolmetscher ist Projektabwickler und späterer alleiniger Rechnungssteller gegenüber dem Auftraggeber. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kooperation languagelinkx® werden Vertragsinhalt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird oder zwingendes Recht in vorliegenden AGB entgegenstehen sollte. Für Folgeaufträge und im Rahmen von dauerhaften Vertragsbeziehungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz AGB) in der jeweils aktuellen Fassung. Soweit jedoch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers entgegenstehen, sind diese nur gültig, wenn und soweit sie von dem organisierenden Dolmetscher von languagelinkx® schriftlich anerkannt werden.

5.
Mehrere Personen bzw. Firmen handeln zur gesamten Hand und gelten als ein Auftraggeber. Erklärungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber einer Person oder einer Firma haben Erfüllungscharakter gegenüber allen Auftraggebern.

6.
§ 611 BGB findet Anwendung (Dienstleistungsverhältnis, nicht Werkvertragsverhältnis). Während der Dauer eines Auftrags, insbesondere im Rahmen eines über längere Dauer vereinbarten Projekts ist der Auftragnehmer verpflichtet, ihm zur Kenntnis gelangende Änderungen der Sachlage dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.

7.
Die vorliegenden AGB der Kooperation languagelinkx® sind wesentlicher Bestandteil eines projektspezifischen Angebots, das bei Annahme durch den Auftraggeber von languagelinkx® zum Vertragsbestandteil wird. Sie sind ebenfalls wesentlicher Bestandteil des zwischen dem organisierenden Dolmetscher von languagelinkx® und dem von ihm engagierten Dolmetscher (Erfüllungsgehilfe) geschlossenen Vertrages.I. Vorbemerku

1.
Die Kernkompetenz der Kooperationspartner der Kooperation organisierender Dolmetscher mit der Bezeichnung „languagelinkx®“ (im Folgenden kurz: Kooperation languagelinkx® oder nur languagelinkx® oder auch als Auftragnehmer bezeichnet) liegt in der Abwicklung von Dolmetschprojekten und der Vermittlung, Organisation und Leitung von Dolmetscherteams.

2.
Alle eingehenden Anfragen für einen Dolmetschauftrag erhalten eine Identifikationsnummer, unter welcher dieser Auftrag – nachstehend allgemein als Projekt bezeichnet – in allen Korrespondenzen und Rechnungen geführt wird.

3.
Ein organisierender Dolmetscher der Kooperation languagelinkx® ist im Rahmen eines Projekts alleiniger Ansprechpartner gegenüber seinem Auftraggeber und dem von dem organisierenden Dolmetscher unter Vertrag genommenen Dolmetscherteam.Die Kooperationspartner der Kooperation languagelinkx® sind mit vielen Jahrzehnten Berufserfahrung selbst Dolmetscher sowie professionelle organisierende Dolmetscher.

4.
Aus der Kooperation organisiert der sogenannte organisierende Dolmetscher das beauftragte Projekt uneingeschränkt als Angebotssteller, Auftragnehmer und somit als Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber sowie gegenüber dem von dem organisierenden Dolmetscher engagierten Dolmetscherteam. Der organisierende Dolmetscher ist Projektabwickler und späterer alleiniger Rechnungssteller gegenüber dem Auftraggeber. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kooperation languagelinkx® werden Vertragsinhalt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird oder zwingendes Recht in vorliegenden AGB entgegenstehen sollte. Für Folgeaufträge und im Rahmen von dauerhaften Vertragsbeziehungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz AGB) in der jeweils aktuellen Fassung. Soweit jedoch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers entgegenstehen, sind diese nur gültig, wenn und soweit sie von dem organisierenden Dolmetscher von languagelinkx® schriftlich anerkannt werden.

5.
Mehrere Personen bzw. Firmen handeln zur gesamten Hand und gelten als ein Auftraggeber. Erklärungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber einer Person oder einer Firma haben Erfüllungscharakter gegenüber allen Auftraggebern.

6.
§ 611 BGB findet Anwendung (Dienstleistungsverhältnis, nicht Werkvertragsverhältnis). Während der Dauer eines Auftrags, insbesondere im Rahmen eines über längere Dauer vereinbarten Projekts ist der Auftragnehmer verpflichtet, ihm zur Kenntnis gelangende Änderungen der Sachlage dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.

7.
Die vorliegenden AGB der Kooperation languagelinkx® sind wesentlicher Bestandteil eines projektspezifischen Angebots, das bei Annahme durch den Auftraggeber von languagelinkx® zum Vertragsbestandteil wird. Sie sind ebenfalls wesentlicher Bestandteil des zwischen dem organisierenden Dolmetscher von languagelinkx® und dem von ihm engagierten Dolmetscher (Erfüllungsgehilfe) geschlossenen Vertrages.Klicke hier, um Ihren eigenen Text einzufügen

II. Zustandekommen des Vertrags

1.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der organisierende Dolmetscher der Kooperation languagelinkx® den Auftrag oder der Auftraggeber ein von ihm, dem organisierenden Dolmetscher, zugegangenes projektspezifisches Angebot unverändert annimmt und die Annahme durch seine Unterschrift bestätigt. Das Angebot gilt nach der Unterschrift des Auftraggebers als Auftragsbestätigung.

2.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vereinbart, soweit die andere Seite nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

3.
Werden nach Annahme des Angebots durch einen Auftraggeber geringfügige Änderungen an dem zum Vertrag gewordenen Angebot vorgenommen, erhält der Auftraggeber hierüber eine erneute Auftragsbestätigung.

4.
Bei wesentlichen Änderungen des vom Auftraggeber unterzeichneten Angebots bedarf es hingegen eines neuen Angebots, welches dann zur Vertragsgrundlage wird.

III. Angebot und Annahme

1.
Der organisierende Dolmetscher von languagelinkx® hält sich gegenüber seinem Auftraggeber in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Anfrage für eine im projektspezifischen Angebot festgelegte Zeit an dieses Angebot gebunden. Er wird dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen eine angemessene Frist im projektspezifischen Angebot einräumen. Nach Ablauf dieser Frist ist das Angebot als freibleibend zu betrachten.

2.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags nach Kräften zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind.

3.
Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber die für den Dolmetscher zur Verfügung gestellten Arbeits- und/oder Tagungsräume in sämtlichen Pausen abgeschlossen hält bzw. jemanden dazu abstellt, die Aufsicht über die Räumlichkeiten zu übernehmen, um so keinen unbefugten Personen Zugang zu gewähren. Dies gilt insbesondere zum Schutz der Unterlagen, die sich in den Dolmetschkabinen befinden, sowie zum Schutz der Arbeitsmittel, die der Dolmetscher für seine Berufsausübung benötigt.

Sämtliche von dem organisierenden Dolmetscher von languagelinkx® engagierten Dolmetscher sind Konferenzdolmetscher und verfügen – soweit bei seltenen Sprachen universitär möglich – grundsätzlich über einen dolmetschspezifischen, akademischem Abschluss. Sie werden nach geeigneter fachlicher Kompetenz und möglichst räumlicher Nähe zum Ort der Auftragserfüllung ausgewählt. In der Regel sind die ausgewählten Dolmetscher dem organisierenden Dolmetscher von languagelinkx® durch die eigene Konferenztätigkeit als Dolmetscher bekannt, denn auch die organisierenden Dolmetscher von languagelinkx® dolmetschen im Rahmen ihrer Verfügbarkeit in den beauftragten Teams zur Qualitätssicherung und Präsenz vor Ort mit. Sämtliche in dem von dem organisierenden Dolmetscher engagierten Dolmetschteam sichern dem organisierenden Dolmetscher vertraglich die sorgfältige Vorbereitung auf das Thema der Veranstaltung zu. Die vertraglich verpflichteten Dolmetscher sind in der Regel Mitglied in den einschlägigen Berufsverbänden.

Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der dem Auftragnehmer während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht und ermächtigt ist, Erklärungen mit Wirkungen für und gegen den Auftraggeber abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags möglicherweise notwendig sind.

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer ferner die für die Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen und die Dolmetscher mit allen erforderlichen Unterlagen versorgen, nötigenfalls auch ohne besondere Aufforderung von Umständen Kenntnis geben, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten.

4.
Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Simultandolmetschtechnik (gemäß ISO 2603 und ISO 4043) und die Betreuung durch einen Konferenztechniker ist der Auftraggeber bzw. ein von dem Auftraggeber beauftragter professioneller Anbieter verantwortlich. Zur Einholung eines Simultandolmetschtechnikangebots siehe unten Ziff. IV.2.f. Die von dem organisierenden Dolmetscher der Kooperation languagelinkx® verpflichteten Dolmetscher müssen aus der Dolmetschkabine direkte Sicht auf den jeweiligen Redner in den Sitzungssaal und evtl. Projektionswände haben.

5.
Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, den organisierenden Dolmetscher der Kooperation languagelinkx® von Anfang an in die Planung von Videokonferenzen mit einzubeziehen und mit ihm die Durchführbarkeit einer solchen Konferenz zu klären. Die Arbeitsbedingungen müssen den ISO-Normen 2603 und 4043 sowie CEI 914 entsprechen. Die Tonqualität muss im Bereich von 125-150 Hertz liegen. Hochauflösende Monitore sind unerlässlich. Die tägliche Höchstarbeitszeit umfasst bei einer Videokonferenz je Dolmetscher 2 Stunden. Bei einem Film sind dem organisierenden Dolmetscher oder dem Teamchef eines Dolmetscherteams entweder eine Kopie des Videos und/oder eine Kopie des gesprochenen Textes vorab spätestens am Vortag der Einspielung vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

6.
Personenführungsanlagen (PFA) sind kein Ersatz für eine professionelle Simultandolmetschtechnik. Personen- oder auch Betriebsführungsanlagen sind ausschließlich bei Werksbesichtigungen mit Verdolmetschung zu empfehlen.

IV. Vergütung und Berechnungsgrundlage

1.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückhaltung gegenüber Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die in den Rechnungen des Auftragnehmers angegebenen Honorare beziehen sich auf den direkten Zeitaufwand sowie gesondert auf die nachstehenden abzurechnenden Punkte.

2.
Der organisierende Dolmetscher der Kooperation languagelinkx® rechnet seine gegenüber dem Auftraggeber erbrachte Leistung im Rahmen des von ihm verantworteten Projekts über eine Organisationspauschale ab. Diese kann Bestandteil des ausgehandelten Honorars sein und muss nicht separat ausgewiesen werden. Die Höhe der Organisationspauschale orientiert sich an dem geschätzten voraussichtlich im Einzelfall anfallenden Aufwand und ist fest. Durch die Organisationspauschale sind folgende Leistungen abgedeckt:

a) Ausführliche Beratung des Auftraggebers, Auswahl und vertragliche Verpflichtung von Konferenzdolmetschern mit – soweit bei seltenen Sprachen universitär möglich – grundsätzlich dolmetschspezifischem, akademischem Abschluss nach geeigneter fachlicher Kompetenz und möglichst in räumlicher Nähe zum Erfüllungsort.

b) Zusammenstellung des benötigten Dolmetscherteams lt. Sprachvorgaben.

c) Suche und Engagement von Ersatzdolmetschern im Krankheitsfall.

d) Weiterleitung sämtlicher Tagungsunterlagen (elektronisch und Hardcopys an das Dolmetscherteam zur inhaltlichen Vorbereitung).

e) Die Leitung des Dolmetscherteams vor Ort erfolgt dann am Tag der Vertragserfüllung durch einen vom organisierenden Dolmetscher bestimmten Teamchef. Dieser ist alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber und das gesamte restliche Dolmetscherteam. Der Teamchef dolmetscht selbst auch im Dolmetschteam mit. Er kann auch der organisierende Dolmetscher sein. Die Aufgabe des Teamchefs vor Ort wird entweder durch den organisierenden Dolmetscher von languagelinkx® im Falle seiner eigenen Verfügbarkeit übernommen oder durch einen von ihm ernannten Teamchef seines Vertrauens aus dem von ihm zusammengestellten Dolmetschteam, das bei der Vertragserfüllung tätig wird.

f) Weitere Koordination- und Verwaltungsaufgaben des organisierenden Dolmetschers von languagelinkx® ® erfolgen auf Wunsch des Auftraggebers, wie

• Einholen eines Angebots für die Simultandolmetschtechnik (Kabinen usw.) bei einer Technikmietfirma. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt durch den vom Auftraggeber beauftragten Vermieter dieser Simultandolmetschtechnik.

• Einholen eines Angebots zu weiterer Veranstaltungstechnik. Die Rechnungsstellung erfolgt auch hier direkt durch die von dem Auftraggeber beauftragte Veranstaltungstechnikfirma.

• Organisation der Dienstleistung Gebärdensprachendolmetschen und eines entsprechenden Dolmetscherteams. Die Rechnungsstellung erfolgt über den organisierenden Dolmetscher an den Auftraggeber.

• Übersetzung von Konferenzunterlagen (schriftliche Übersetzungen im Vorfeld der Veranstaltungen)

• Voice-over und Back-office-Übersetzungen.

3.
Die Dolmetscherhonorare der Dolmetscher eines Dolmetschteams werden als Tagessätze kalkuliert. Die Höhe der Tagessätze basiert auf der gebuchten Anwesenheit des Dolmetscherteams vor Ort und berücksichtigt auch den der Veranstaltung vorausgehenden Arbeitsaufwand. Dazu zählen Recherchen zum Thema der Veranstaltung ebenso wie die Einarbeitung in die unternehmensspezifische Terminologie in den Konferenzsprachen. In der Regel rechnet man mit 1 Tag Vorbereitung für jeden Dolmetschtag. Kann der Dolmetscher am Dolmetschtag selbst anreisen, ist der hiermit verbundene Zeitaufwand durch das Honorar abgedeckt. Bei einer Anreise am Vortag bzw. einer Abreise am Tag nach der Veranstaltung wird der zusätzliche Zeitaufwand jedoch separat in Rechnung gestellt.

4.
Die in Rechnung gestellten Manntage umfassen jeweils die Vorbereitungszeit und die gebuchte Zeit vor Ort von bis zu 8 Stunden pro Tag und Dolmetscher. Davon sind 6 Stunden reine Arbeitszeit, die übrigen beiden Stunden sind als Pausen anzusetzen und dienen der Erholung und Nahrungsaufnahme des Dolmetschers. Sofern der Einsatz des Dolmetschers über 10 Stunden am Tag hinausgeht, ist ein 3-er Team pro Dolmetscherkabine einzusetzen. Ab der 16. Minute jeder angefangenen Stunde über dem Regeltagessatz von 8 Stunden wird ein Überstundenhonorar je Dolmetscher und je Überstunde in Höhe des vereinbarten Stundensatzes – wie im projektspezifischen Angebot fixiert – fällig. Ebenso werden Dolmetschereinsätze nach 20 Uhr durch einen 50% igen Honorarzuschlag auf den vereinbarten Tagessatz abgerechnet.

5.
Der in einer etwaigen Angebotskalkulation festgelegte Budget-Rahmen stellt die obere Grenze des Honorars des Auftragnehmers dar, die ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Auftraggebers vom Auftragnehmer nicht überschritten werden darf. Der für ein Projekt veranschlagte Budget-Rahmen und die Zeitplanung sind so kalkuliert, dass die vereinbarten Aufgaben erfolgreich abgewickelt werden können. Sollten sich während der Projektabwicklung Änderungswünsche oder zusätzliche Anforderungen seitens des Auftraggebers ergeben, so benennt der Auftragnehmer den damit evtl. verbunden Mehraufwand und berücksichtigt dies entsprechend bei der Rechnungsstellung.

6.
Sämtliche Preisangaben sind Nettopreisangaben soweit nicht anders angegeben. Sämtliche Preisangaben verstehen sich bei inländischen, außereuropäischen und EU-Auftraggebern, die über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ID) verfügen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei EU-Auftraggebern mit einer entsprechenden ID gilt das „Reverse-Charge-Prinzip“. Sofern keine anderweitige Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang fällig.

7.
Die direkt mit dem Einsatz des Auftragnehmers für den Auftraggeber verbundenen Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung und sonstige Auslagen werden separat in Rechnung gestellt, soweit diese nicht direkt vom Kunden übernommen werden. Die Unterkunft ist vom Auftraggeber zu buchen und wird von diesem als Rechnungsschuldner direkt mit dem Hotel abgerechnet. Die Übernachtung des von languaglinkx® engagierten Dolmetschers erfolgt im Tagungshotel oder in einem Hotel gleicher Kategorie in der Nähe des Veranstaltungsortes in einem ruhigen Nichtraucherzimmer. Der Auftraggeber erteilt dem gebuchten Hotel gegenüber bis spätestens zwei Tage vor Anreise des Dolmetschers schriftlich die volle Übernahmebestätigung der Übernachtungs- und Frühstückskosten.

8.
Neben dem Auftragshonorar erhält jeder Dolmetscher die Spesen und Reisekosten für Flug (economy), 1. Klasse Bahn, (Sparpreis) bzw. 2. Klasse Normalpreis vom beruflichen Wohnsitz bis zum Einsatzort ersetzt. Bei Benutzung des PKW werden Kilometerpauschalen berechnet, die im projektspezifischen Angebot spezifiziert sind.

9.
Je nach Einsatzdauer und Einsatzort fallen eventuell Taxikosten und Parkgebühren an, die nach Beleg in Rechnung gestellt werden. Steht ein auftraggebereigener Shuttleservice zur Verfügung, fallen keine Taxikosten an.

10.
Der organisierende Dolmetscher ist berechtigt, einen angemessenen Kostenvorschuss für den Vorbereitungsaufwand und die damit verbundenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen sowie bei größeren Projekten vor Arbeitsaufnahme bei Vertragsschluss eine Abschlagszahlung zu verlangen.

V. Kündigung des Vertrages

1.
Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits beim organisierenden Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen sowie bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen. Weitere Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

2.
Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des organisierenden Dolmetschers für den in diesem Vertrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der organisierende Dolmetscher Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.

VII. Haftung, Eigentumsvorbehalt und Urheberrechte

1.
Sämtliche im Rahmen eines Auftrags des organisierenden Dolmetschers tätigen Dolmetscher sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Werden Unterlagen zur entsprechenden Vorbereitung des engagierten Dolmetscherteams vom Auftraggeber nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt, entbindet dies den organisierenden Dolmetscher von einer etwaigen Haftung für eine unzureichende Qualität von Dolmetschleistungen. Der von dem organisierenden Dolmetscher engagierte Dolmetscher haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Dolmetschers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen – eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Dolmetscher oder sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in gesetzlicher Höhe. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung des Dolmetschers, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen für die Beschädigung oder den Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten selbst zu sorgen. Die Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Aufzeichnungen (Mitschnitte) sind nur nach vorheriger vertraglicher Vereinbarung und Zustimmung durch die Organisierende Dolmetscherin zulässig und werden durch ein zusätzliches, zwischen dem Auftraggeber und den Organisierenden Dolmetscher von languagelinkx® zu vereinbarendes Honorar abgegolten. Hierzu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt ebenfalls für die weitere Verwendung der Dolmetschleistung z.B. für Dokumentationszwecke sowie Direktübertragungen. Die Urheberrechte des Organisierenden Dolmetschers und des Dolmetschers bleiben vorbehalten. Dies trifft auch für unbefugte Aufzeichnungen (Mitschnitte) durch Dritte zu.

VIII. Anwendbares Recht

1.
Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch Unwirksamkeit oder nachträglichem Wegfall einzelner Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen wegfallen oder unwirksam werden, sind sich die Kooperation languagelinkx® und der Auftraggeber darüber einig, dass anstelle der weggefallenen Bestimmung eine zulässige Regelung zu vereinbaren ist, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und dem Sinn und Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung am nächsten kommt.

2.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder den Verzicht dieser Formvereinbarung. E-Mails erfüllen dieses Schriftformerfordernis nur, wenn dies so von den Vertragsparteien ausdrücklich – z. B. in der spezifischen Auftragsbestätigung – vereinbart worden ist.

3.
Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der jeweilige berufliche Wohnsitz des organisierenden Dolmetschers.